„Sehr professionelle und engagierte Vertretung nach meinem Verkehrsunfall. Herr Meidinger hat alles übernommen, die volle Schadenssumme durchgesetzt – keinerlei Kosten für mich. Klare Empfehlung."
Strafverteidigung. Diskret. Kompromisslos.
Vorladung, Durchsuchung, Anklage? Wir verteidigen Sie im allgemeinen Strafrecht – persönlich, engagiert und in jeder Phase des Verfahrens. Erste Regel: Schweigen und uns anrufen.
Vorladung erhalten? Sagen Sie nichts.
- Machen Sie keine Angaben zur Sache – auch nicht „nur zur Klärung“.
- Unterschreiben Sie keine Protokolle ohne anwaltliche Prüfung.
- Rufen Sie uns an – wir beantragen umgehend Akteneinsicht.
Allgemeines Strafrecht – unsere Schwerpunkte.
Wir verteidigen im gesamten Strafgesetzbuch. Egal ob Ersttäter oder komplexe Sachverhalte – Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen und eine klare Verteidigungsstrategie.
Diebstahl & Unterschlagung
§§ 242, 246 StGB – Ladendiebstahl, Diebstahl im besonders schweren Fall, Bandendiebstahl. Häufig Einstellung nach §§ 153, 153a StPO möglich.
Betrug & Untreue
§§ 263, 266 StGB – Eingehungsbetrug, Warenkreditbetrug, Online-Betrug, Untreuedelikte. Verteidigung mit Fokus auf Vorsatz und Schadenshöhe.
Körperverletzung
§§ 223, 224 StGB – einfache, gefährliche und schwere Körperverletzung. Verteidigung bei Wirtshausschlägereien, häuslicher Gewalt, Nachbarschaftsstreit.
Beleidigungsdelikte
§§ 185–187 StGB – Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung. Auch im digitalen Raum (Social Media, Bewertungen, Chats).
Sachbeschädigung
§ 303 StGB – Vandalismus, Graffiti, Beschädigung fremder Fahrzeuge. Häufig Wiedergutmachung und Einstellung möglich.
Nebenklage & Opferschutz
Vertretung von Geschädigten und Angehörigen – Adhäsionsverfahren, Zeugenbeistand, Nebenklage bei Kapital- und Gewaltdelikten.
In vier Schritten zur Verteidigung.
- 01
Erstkontakt & Schweigen
Sie kontaktieren uns – ideal, bevor Sie bei der Polizei Angaben machen. Bereits das Erstgespräch dient dazu, keine unbedachten Aussagen zu tätigen.
- 02
Akteneinsicht
Wir beantragen sofort Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Erst wenn wir die Ermittlungsakte kennen, entwickeln wir die Verteidigungsstrategie.
- 03
Strategie
Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Einstellung gegen Auflage (§ 153a), Strafbefehl oder Hauptverhandlung mit dem Ziel Freispruch oder milder Rechtsfolge – wir wählen den besten Weg.
- 04
Hauptverhandlung
Bei Anklageerhebung übernehmen wir Ihre Verteidigung vor dem Amts- oder Landgericht – vorbereitet, mit Beweisanträgen und einer klaren Linie.
Verteidigung in jedem Stadium.
Ob Ermittlungsverfahren, Anklage oder Rechtsmittel – wir übernehmen die Verteidigung in jedem Verfahrensabschnitt und wechseln nahtlos zwischen den Stadien.
Ermittlungsverfahren
Nach Anzeige oder Strafanzeige ermittelt die Staatsanwaltschaft. Hier entscheidet sich häufig, ob es zu einer Anklage kommt – frühzeitige Verteidigung ist entscheidend.
Zwischenverfahren
Nach Anklageerhebung prüft das Gericht, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Wir stellen Beweisanträge und wirken auf Einstellung oder Ablehnung hin.
Hauptverhandlung
Vor dem Amts- oder Landgericht verteidigen wir Sie in der öffentlichen Hauptverhandlung – mit Zeugenvernehmung, Beweisanträgen und Plädoyer.
Rechtsmittel
Bei belastendem Urteil legen wir Berufung oder Revision ein – auch als Verteidiger vor dem Bundesgerichtshof im Rahmen zulässiger Rechtsmittel.
Ihre Verteidigung – unsere Priorität.
Diskretion & Vertrauen
Strafverfahren sind persönlich belastend. Wir gehen mit Ihrem Fall vertraulich um – auch gegenüber Familie, Arbeitgeber und Umfeld.
Erfahrung im Gerichtssaal
Regelmäßige Vertretung vor bayerischen und hessischen Amts- und Landgerichten. Wir kennen die Kammern, Staatsanwaltschaften und die üblichen Strafmaße.
Schnelle Reaktion
Bei Vorladung oder Durchsuchung zählt jede Stunde. Wir handeln sofort – auch außerhalb der Bürozeiten im Notfall.
Persönliche Verteidigung
Kein Weiterreichen an unbekannte Kollegen. Wir übernehmen Ihre Verteidigung persönlich – vom ersten Anruf bis zum Urteil.
Häufige Fragen zur Strafverteidigung.
Ich habe eine Vorladung als Beschuldigter erhalten – muss ich hingehen?
+
Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung zu folgen. Sie haben das Recht zu schweigen. Beauftragen Sie zuerst einen Anwalt – wir übernehmen die Kommunikation mit der Polizei und beantragen Akteneinsicht, bevor irgendeine Aussage getätigt wird.
Wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?
+
Sobald ein Anfangsverdacht gegen Sie besteht – spätestens mit der ersten Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme. Je früher wir Akteneinsicht bekommen, desto größer die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens.
Was kostet eine Strafverteidigung?
+
Die Kosten richten sich nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder individueller Honorarvereinbarung. Bei Rechtsschutzversicherung mit Strafrechtsschutz übernimmt die Versicherung häufig die Kosten. Im Erstgespräch klären wir das transparent.
Kann ein Strafverfahren ohne Hauptverhandlung enden?
+
Ja – in vielen Fällen sogar. Denkbar sind Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO (kein hinreichender Tatverdacht), Einstellung nach §§ 153, 153a StPO (Geringfügigkeit / Auflage) oder Strafbefehl. Ziel unserer Verteidigung ist häufig, die öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.
Bin ich vorbestraft, wenn ich einen Strafbefehl akzeptiere?
+
Ein rechtskräftiger Strafbefehl steht einem Urteil gleich – auch ein Strafbefehl kann daher zu Eintragungen im Bundeszentralregister führen. Ob und in welcher Form der Eintrag in einem Führungszeugnis erscheint, prüfen wir vorher; nicht jede Verurteilung ist automatisch im „einfachen“ Führungszeugnis sichtbar.
Vertreten Sie auch Opfer / Geschädigte?
+
Ja. Wir übernehmen als Nebenklägervertreter oder Zeugenbeistand die Interessenvertretung von Geschädigten in Strafverfahren – insbesondere bei Körperverletzungs-, Sexual- und Vermögensdelikten.
Was unsere Mandanten sagen.
„Nach einer Vorladung war ich völlig überfordert. Schnelle Rückmeldung, klare Strategie, das Verfahren wurde am Ende eingestellt. Vielen Dank an das gesamte Team!"
„Persönlich, kompetent, durchsetzungsstark. Die Kommunikation war jederzeit erstklassig, alle Fragen wurden geduldig erklärt. Sehr zu empfehlen."
„Top Kanzlei – sowohl beim Verkehrsunfall als auch im Strafrecht. Schnell erreichbar, fundierte Beratung und ein klar besseres Ergebnis als bei meiner vorherigen Anwältin."
Ihre Verteidiger im Strafrecht.
Persönliche Vertretung von der Vorladung bis zur Hauptverhandlung – diskret und konsequent.

Rechtsanwalt · Gründer
Danny Johann Meidinger

Rechtsanwalt
Christian Matthias Loh, LL.M.

Rechtsanwältin
Paulina Tietze

Diplomjuristin
Carina Polster

Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Sven Markwica

Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Luis Manuel Saul

Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Kilian Melcher
Strafverteidiger – Standorte in Bayern & Hessen.
Persönliche Beratung in über 27 Städten — wählen Sie Ihren Standort.
Bayern
15 Städte- BayernStrafverteidigerMünchen
- BayernStrafverteidigerAugsburg
- BayernStrafverteidigerNürnberg
- BayernStrafverteidigerWürzburg
- BayernStrafverteidigerRegensburg
- BayernStrafverteidigerIngolstadt
- BayernStrafverteidigerErlangen
- BayernStrafverteidigerFürth
- BayernStrafverteidigerBayreuth
- BayernStrafverteidigerPassau
- BayernStrafverteidigerLandshut
- BayernStrafverteidigerRosenheim
- BayernStrafverteidigerMemmingen
- BayernStrafverteidigerKempten
- BayernStrafverteidigerAschaffenburg
Hessen
12 Städte- HessenStrafverteidigerDarmstadt
- HessenStrafverteidigerFrankfurt am Main
- HessenStrafverteidigerOffenbach am Main
- HessenStrafverteidigerAlsbach-Hähnlein
- HessenStrafverteidigerDieburg
- HessenStrafverteidigerPfungstadt
- HessenStrafverteidigerGroß-Gerau
- HessenStrafverteidigerGriesheim
- HessenStrafverteidigerMichelstadt
- Rheinland-PfalzStrafverteidigerMainz
- Rheinland-PfalzStrafverteidigerBad Dürkheim
- Rheinland-PfalzStrafverteidigerGrünstadt
Verdacht, Vorladung oder Anklage? Sprechen Sie mit uns.
Wir prüfen Ihren Fall vertraulich und zeigen Ihnen realistische Wege auf – ohne leere Versprechen.