Strafrecht · München · Darmstadt · bundesweit

Strafverteidigung. Diskret. Kompromisslos.

Vorladung, Durchsuchung, Anklage? Wir verteidigen Sie im allgemeinen Strafrecht – persönlich, engagiert und in jeder Phase des Verfahrens. Erste Regel: Schweigen und uns anrufen.

Absolute Diskretion Erreichbar im Notfall München · Darmstadt · bundesweit
Erste Hilfe

Vorladung erhalten? Sagen Sie nichts.

  • Machen Sie keine Angaben zur Sache – auch nicht „nur zur Klärung“.
  • Unterschreiben Sie keine Protokolle ohne anwaltliche Prüfung.
  • Rufen Sie uns an – wir beantragen umgehend Akteneinsicht.
Schwerpunkte

Allgemeines Strafrecht – unsere Schwerpunkte.

Wir verteidigen im gesamten Strafgesetzbuch. Egal ob Ersttäter oder komplexe Sachverhalte – Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen und eine klare Verteidigungsstrategie.

Diebstahl & Unterschlagung

§§ 242, 246 StGB – Ladendiebstahl, Diebstahl im besonders schweren Fall, Bandendiebstahl. Häufig Einstellung nach §§ 153, 153a StPO möglich.

Betrug & Untreue

§§ 263, 266 StGB – Eingehungsbetrug, Warenkreditbetrug, Online-Betrug, Untreuedelikte. Verteidigung mit Fokus auf Vorsatz und Schadenshöhe.

Körperverletzung

§§ 223, 224 StGB – einfache, gefährliche und schwere Körperverletzung. Verteidigung bei Wirtshausschlägereien, häuslicher Gewalt, Nachbarschaftsstreit.

Beleidigungsdelikte

§§ 185–187 StGB – Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung. Auch im digitalen Raum (Social Media, Bewertungen, Chats).

Sachbeschädigung

§ 303 StGB – Vandalismus, Graffiti, Beschädigung fremder Fahrzeuge. Häufig Wiedergutmachung und Einstellung möglich.

Nebenklage & Opferschutz

Vertretung von Geschädigten und Angehörigen – Adhäsionsverfahren, Zeugenbeistand, Nebenklage bei Kapital- und Gewaltdelikten.

Ablauf

In vier Schritten zur Verteidigung.

  1. 01

    Erstkontakt & Schweigen

    Sie kontaktieren uns – ideal, bevor Sie bei der Polizei Angaben machen. Bereits das Erstgespräch dient dazu, keine unbedachten Aussagen zu tätigen.

  2. 02

    Akteneinsicht

    Wir beantragen sofort Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Erst wenn wir die Ermittlungsakte kennen, entwickeln wir die Verteidigungsstrategie.

  3. 03

    Strategie

    Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Einstellung gegen Auflage (§ 153a), Strafbefehl oder Hauptverhandlung mit dem Ziel Freispruch oder milder Rechtsfolge – wir wählen den besten Weg.

  4. 04

    Hauptverhandlung

    Bei Anklageerhebung übernehmen wir Ihre Verteidigung vor dem Amts- oder Landgericht – vorbereitet, mit Beweisanträgen und einer klaren Linie.

Verfahrensstadien

Verteidigung in jedem Stadium.

Ob Ermittlungsverfahren, Anklage oder Rechtsmittel – wir übernehmen die Verteidigung in jedem Verfahrensabschnitt und wechseln nahtlos zwischen den Stadien.

Ermittlungsverfahren

Nach Anzeige oder Strafanzeige ermittelt die Staatsanwaltschaft. Hier entscheidet sich häufig, ob es zu einer Anklage kommt – frühzeitige Verteidigung ist entscheidend.

Zwischenverfahren

Nach Anklageerhebung prüft das Gericht, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Wir stellen Beweisanträge und wirken auf Einstellung oder Ablehnung hin.

Hauptverhandlung

Vor dem Amts- oder Landgericht verteidigen wir Sie in der öffentlichen Hauptverhandlung – mit Zeugenvernehmung, Beweisanträgen und Plädoyer.

Rechtsmittel

Bei belastendem Urteil legen wir Berufung oder Revision ein – auch als Verteidiger vor dem Bundesgerichtshof im Rahmen zulässiger Rechtsmittel.

Warum Meidinger

Ihre Verteidigung – unsere Priorität.

Diskretion & Vertrauen

Strafverfahren sind persönlich belastend. Wir gehen mit Ihrem Fall vertraulich um – auch gegenüber Familie, Arbeitgeber und Umfeld.

Erfahrung im Gerichtssaal

Regelmäßige Vertretung vor bayerischen und hessischen Amts- und Landgerichten. Wir kennen die Kammern, Staatsanwaltschaften und die üblichen Strafmaße.

Schnelle Reaktion

Bei Vorladung oder Durchsuchung zählt jede Stunde. Wir handeln sofort – auch außerhalb der Bürozeiten im Notfall.

Persönliche Verteidigung

Kein Weiterreichen an unbekannte Kollegen. Wir übernehmen Ihre Verteidigung persönlich – vom ersten Anruf bis zum Urteil.

FAQ

Häufige Fragen zur Strafverteidigung.

Ich habe eine Vorladung als Beschuldigter erhalten – muss ich hingehen?

+

Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung zu folgen. Sie haben das Recht zu schweigen. Beauftragen Sie zuerst einen Anwalt – wir übernehmen die Kommunikation mit der Polizei und beantragen Akteneinsicht, bevor irgendeine Aussage getätigt wird.

Wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?

+

Sobald ein Anfangsverdacht gegen Sie besteht – spätestens mit der ersten Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme. Je früher wir Akteneinsicht bekommen, desto größer die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens.

Was kostet eine Strafverteidigung?

+

Die Kosten richten sich nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder individueller Honorarvereinbarung. Bei Rechtsschutzversicherung mit Strafrechtsschutz übernimmt die Versicherung häufig die Kosten. Im Erstgespräch klären wir das transparent.

Kann ein Strafverfahren ohne Hauptverhandlung enden?

+

Ja – in vielen Fällen sogar. Denkbar sind Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO (kein hinreichender Tatverdacht), Einstellung nach §§ 153, 153a StPO (Geringfügigkeit / Auflage) oder Strafbefehl. Ziel unserer Verteidigung ist häufig, die öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.

Bin ich vorbestraft, wenn ich einen Strafbefehl akzeptiere?

+

Ein rechtskräftiger Strafbefehl steht einem Urteil gleich – auch ein Strafbefehl kann daher zu Eintragungen im Bundeszentralregister führen. Ob und in welcher Form der Eintrag in einem Führungszeugnis erscheint, prüfen wir vorher; nicht jede Verurteilung ist automatisch im „einfachen“ Führungszeugnis sichtbar.

Vertreten Sie auch Opfer / Geschädigte?

+

Ja. Wir übernehmen als Nebenklägervertreter oder Zeugenbeistand die Interessenvertretung von Geschädigten in Strafverfahren – insbesondere bei Körperverletzungs-, Sexual- und Vermögensdelikten.

Bewertungen

Was unsere Mandanten sagen.

Sehr professionelle und engagierte Vertretung nach meinem Verkehrsunfall. Herr Meidinger hat alles übernommen, die volle Schadenssumme durchgesetzt – keinerlei Kosten für mich. Klare Empfehlung."

Andreas K.
vor 2 Monaten · Google

Nach einer Vorladung war ich völlig überfordert. Schnelle Rückmeldung, klare Strategie, das Verfahren wurde am Ende eingestellt. Vielen Dank an das gesamte Team!"

Sabine L.
vor 3 Monaten · Google

Persönlich, kompetent, durchsetzungsstark. Die Kommunikation war jederzeit erstklassig, alle Fragen wurden geduldig erklärt. Sehr zu empfehlen."

Markus B.
vor 5 Monaten · Google

Top Kanzlei – sowohl beim Verkehrsunfall als auch im Strafrecht. Schnell erreichbar, fundierte Beratung und ein klar besseres Ergebnis als bei meiner vorherigen Anwältin."

Julia R.
vor 7 Monaten · Google
Unser Team

Ihre Verteidiger im Strafrecht.

Persönliche Vertretung von der Vorladung bis zur Hauptverhandlung – diskret und konsequent.

Rechtsanwalt Danny Johann Meidinger

Rechtsanwalt · Gründer

Danny Johann Meidinger

Rechtsanwalt Christian Matthias Loh

Rechtsanwalt

Christian Matthias Loh, LL.M.

Rechtsanwältin Paulina Tietze

Rechtsanwältin

Paulina Tietze

Diplomjuristin Carina Polster

Diplomjuristin

Carina Polster

Wissenschaftlicher Mitarbeiter Sven Markwica

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Sven Markwica

Wissenschaftlicher Mitarbeiter Luis Manuel Saul

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Luis Manuel Saul

Wissenschaftlicher Mitarbeiter Kilian Melcher

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Kilian Melcher

Vertraulich & unverbindlich

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Wir prüfen Ihren Fall vertraulich und zeigen Ihnen realistische Wege auf – ohne leere Versprechen.